ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) von VEMIRA GbR, Lisa Escher und Sabrina Biedermann, Stöcken 1, 58553 Halver (nachfolgend: „VEMIRA“), gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend: „Kunde“) mit VEMIRA hinsichtlich der von VEMIRA angebotenen Waren und Dienstleistungen (nachfolgend: „Mietobjekt“) abschließt.
1.2 Alle Vereinbarungen zwischen Vemira und dem Kunden, die zwecks Ausführung sämtlicher Verträge getroffen werden, sind schriftlich zu dokumentieren. Der Einbeziehung von eigenen Allgemeinen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Abweichende Regelung bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
1.3 Mit der Beauftragung oder Anzahlung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VEMIRA an. Diese gelten uneingeschränkt, soweit nicht eine abweichende, schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde.
1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.


2. Vertragsabschluss
2.1 In Prospekten, Anzeigen, anderem Werbematerial sowie auf der Website www.vemira.de enthaltene Angebote, Abbildungen, Zeichnungen und Preisangaben sind freibleibend, unverbindlich und nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
2.2. Der Kunde erhält im Verlauf der Vertragsanbahnung ein Angebot von VEMIRA. Angebote erfolgen grundsätzlich schriftlich per Post oder per E-Mail. Mit dem Angebot erhält der Kunde die AGB sowie die Einwilligungserklärung nach Art. 7 DSGVO.
2.3 Für alle Angebotsunterlagen behält sich VEMIRA das alleinige Eigentumsrecht vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung zur Verfügung gestellt werden.
2.4 Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Die Bestellung kann schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen.
2.5 VEMIRA ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme (nachfolgend: „Auftragsbestätigung“) dem Kunden zugeht. Die Auftragsbestätigung durch VEMIRA kann schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen.
2.6 Ein wirksamer Vertrag zwischen dem Kunden und VEMIRA kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von VEMIRA erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben, per Post oder E-Mail schriftlich zugesandt und eine Anzahlung von 30 % des in der Auftragsbestätigung genannten Gesamtrechnungsbetrag inkl. einer etwaigen, unter 2.8 genannten Kaution innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung geleistet hat. Erst nach diesem Vertragsschluss reserviert VEMIRA die Ware für den Kunden.
2.7 Der Kunde muss bis 14 Kalendertage vor dem ersten Miettag den Gesamtrechnungsbetrag inkl.  Kaution durch Überweisung der Beträge an VEMIRA begleichen, die nach erfolgter Überweisung nach 2.6 verblieben sind.
2.8 VEMIRA ist berechtigt eine Kaution zu verlangen. Die Kaution dient zum Begleichen eventuell entstandener Schäden oder bei Verlust des Mietobjekts . Die Kaution wird zuerst herangezogen, um den Schaden zu begleichen, sollte diese nicht ausreichen, wird VEMIRA eine gesonderte Rechnung für Reinigung, Instandsetzung sowie Wertersatz stellen. Die Höhe der Kaution liegt bei 20% der Mietkosten. Sollte kein Schaden vorhanden sein, wird die Kaution innerhalb von 10 Werktagen erstattet.


3. Mietpreis
3.1 Es gelten ausschließlich die Mietpreise des jeweils aktuellen Angebots, welches dem Kunden gem. 2.2 zugegangen sind.
3.2 Sämtliche Mietpreise sind pro Stück und Mietobjekt in Euro, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten und sonstige Kosten sind im Mietpreis nicht enthalten.
3.3 Verpackungs-, Transport-, Versand- und Versicherungskosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
3.4 Zusatzleistungen wie Aufbau/Abbau und das Auspacken/Verpacken des Mietobjekts am Veranstaltungsort sind nicht im Mietpreis enthalten und werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Arbeitsstunden werden auf Stundenbasis für Vorbereitungen, Auf- und Abbau, sowie Reisekosten verrechnet. Verzögert sich der Auf- oder Abbau, trägt der Kunde die Kosten für Wartezeiten, sofern diese nicht unmittelbar durch VEMIRA hervorgerufen wurden.


4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind auf das in der Rechnung/Auftragsbestätigung genannte Konto zu überweisen.


5. Gebrauch und Umgang mit dem Mietobjekt
5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet das Mietobjekt Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen.
5.3 Das Mietobjekt darf nicht unbeaufsichtigt im Freien abgestellt werden.
5.4 Das Mietobjekt darf bei schlechtem Wetter nicht im Freien genutzt oder im Freien abgestellt werden. Als schlechtes Wetter werden die vom deutschen Wetterdienst ab Stufe 1 geführten Warnkriterien definiert.
5.5 Mietobjekte wie Porzellan und Besteck sind nach dem Gebrauch von Speiseresten zu befreien und mit klarem Wasser zu spülen oder feucht abzuwischen. Die Reinigung in einer Spülmaschine ist strengstens untersagt. Die sachgemäße Reinigung übernimmt VEMIRA, oder nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
5.6. Goldenes Besteck muss direkt nach dem Gebrauch mit lauwarmem Wasser vorgespült und grob getrocknet werden, um Rost und Beschädigungen zu vermeiden. Die sachgemäße Reinigung übernimmt VEMIRA.
5.7 Falls bestimmten Mietartikeln eine Aufbauanleitung beiliegt, sind die Angaben der Anleitungen zwingend zu beachten. Der Kunde haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung oder unsachgemäße Montage entstanden sind.
5.8 Stuhlhussen und Tischwäsche (z.B. Tischdecken, Servietten, Tischhussen, etc.) werden von VEMIRA gereinigt und gebügelt vermietet. Alle Maßangaben können entsprechend des Auftrags gering abweichen. Nicht reklamationsfähig sind chargenbedingte Farbabweichungen und kleinere (nicht sichtbare) Mängel und Gebrauchsspuren, die das Erscheinungsbild und Nutzung des Artikels nicht beeinträchtigen. Falten und Knicke sind kein Reklamationsgrund.
5.9 Alle anderen Mietobjekte wie Etageren, Kuchenplatten, Vasen und Kerzenhalter müssen in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden oder können, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, durch VEMIRA, gegen eine Reinigungsgebühr, gereinigt werden.
5.10 Bei Nichteinhaltung dieser Klauseln wird VEMIRA eine Reinigungs- und Instandsetzungsgebühr erheben.
5.11. Der Kunde übernimmt ab Übergabe durch VEMIRA die Haftung für sämtliche Mietobjekte und ist für eine sachgerechte Handhabung verantwortlich.


6. Reinigungs- und Instandsetzungsgebühr
6.1 Weist ein Mietobjekt eine besondere Verunreinigung wie z. B. Brandlöcher, Flecken von Kerzenwachs oder Weinflecken, die durch eine normale Reinigung nicht entfernt werden können, wird VEMIRA sie fachmännisch entfernen und dem Kunden die Kosten in Rechnung stellen.
6.2 Bei Beschädigung und extremer Verunreinigung von Mietobjekten wird ein Wertersatz gefordert. Die Höhe des Wertersatzes ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen und gilt mit Anzahlung gem. 2.6 als vereinbart.
6.3 Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Schäden und Instandsetzungsgebühren werden nach Rückgabe der Mietsachen ermittelt.
6.4. Der Kunde haftet für alle Schäden ab Übergabe am Lagerstandort von VEMIRA oder bei Lieferung durch VEMIRA ab Übergabe Bordsteinkante am Zielort bis Rückgabe des Mietobjekts am Lagerstandort von VEMIRA.
6.5. Die Kosten für Schäden und Instandsetzungsgebühren werden von der Kaution abgezogen. Sollte über die Kaution hinaus eine Forderung gegenüber dem Kunden verbleiben, wird diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.


7. Mietdauer
7.1 Die Mietdauer erfolgt nach Vereinbarung und beträgt in der Regel 5 Werktage. Die Mietdauer sowie der Rückgabezeitpunkt ist in der Auftragsbestätigung oder im Ausgabe-/Rückgabeschein definiert. Die Angabe in der Auftragsbestätigung hat Vorrang zur Angabe im Ausgabe-/Rückgabeschein.
7.2 Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, verlängert sich der Mietzeitraum. VEMIRA ist dann berechtigt für jeden Tag Verzug 30% Aufschlag auf den Gesamtrechnungsbetrag ohne Kaution in Rechnung zu stellen.


8. Übergabe des Mietobjekts
8.1 Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person kann das Mietobjekt am Lager oder an einem vorher vereinbarten Ort von VEMIRA abholen und zum Veranstaltungsort transportieren. Das Mietobjekt ist ordnungsgemäß verpackt und steht zur Abholung ebenerdig bereit.
8.2 Für die Abholung und Rückgabe werden Termine mit einem Zeitfenster von 1 Stunde eingeräumt. Sollte dieser Zeitfenster überschritten werden, d.h. der Kunde erscheint nicht zum vereinbarten Termin, behält sich VEMIRA vor eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,- Euro pro viertel Stunde zu erheben.
8.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Art und Weise des Transports zum Transportieren des Mietobjekts geeignet ist, um Schäden am Mietobjekt zu vermeiden.
8.4 Verpackungsmaterial muss aufgehoben und für den Rücktransport wiederverwendet werden. Falls das Verpackungsmaterial beim Auspacken des Mietobjekts beschädigt wird, muss der Kunde auf eigene Kosten geeignetes Verpackungsmaterial besorgen, um das Mietobjekt ordnungsgemäß für den Rücktransport zu verpacken.
8.5 Sollten vertragsgemäße Mietobjekte im gelieferten Paket fehlen, so sind diese am Tag der Lieferung VEMIRA telefonisch oder per E-Mail anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde verpflichtet sich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachbesserung kann auf den Austausch durch Nachlieferung der Mietobjekte auf Kosten von VEMIRA beschränkt werden.
8.6 VEMIRA behält sich das Recht vor, am Veranstaltungsort zu Marketingzwecken Foto- und Videoaufnahmen der Hochzeitsdekoration und des näheren Umfelds zu machen. Personenbezogene Aufnahmen sind hiervon ausgenommen.


9. Mahnverfahren bei Verzug
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung in schriftlicher Form mit Benennung einer letzten Zahlungsfrist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist und mit Ausblieben des Zahlungseingangs leitet VEMIRA ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren ein.


10. Vertragsrücktritt (Stornierung) durch den Kunden
10.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten.
10.2 Im Fall des Rücktritts nach Zustandekommen des Vertrags gem. 2.6 fallen nachfolgende Stornogebühren an:
• 25% des Auftragswertes bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn.
• 50% des Auftragswertes bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn.
• 75% des Auftragswertes bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn.
• 100% des Auftragswertes bei weniger als 7 Kalendertagen vor Mietbeginn.


 11. Rücktritt und Kündigung durch VEMIRA
11.1 VEMIRA kann ohne Einhaltung einer Frist vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Vertrag kündigen, a) wenn der Kunde die Durchführung der Leistungen von VEMIRA ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört; b) wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist; oder c) wenn er seinen Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt oder auf Dauer nicht nachkommen kann oder eindeutig bekundet hat, dass er ihnen nicht nachkommen will.
11.2 In den Fällen der vorgenannten Klausel hat VEMIRA einen Anspruch auf Erstattung des vollen Mietpreises exkl. einer etwaigen Kaution.
11.3 Außerdem kann VEMIRA diesen Vertrag schriftlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht planmäßig durchgeführt werden kann.
11.4 Jede Art von Schadenersatz/Aufwendungsersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts sind ausgeschlossen.


 12. Haftung des Mieters
12.1 Die Mietobjekte sind nicht versichert. Von der Übernahme bis zur Rückgabe trägt der Kunde die Verantwortung und haftet voll. VEMIRA haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietobjekte eintreten.
12.2 Der Kunde haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der Mietobjekte resultieren, insbesondere Beschädigungen, übermäßige Abnutzung, Bruch oder Verlust. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus verursacht werden.
12.3 Der Kunde haftet VEMIRA gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen VEMIRA geltend machen. Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs trägt der Kunde selbst. Insbesondere, dass durch den Gebrauch der Mietobjekte keine Rechtsgüter Dritter, keine deutsche Gesetzgebung sowie keine europäische Verordnungen verletzt werden.
12.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Mietobjekte nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die Mietobjekte pfleglich und behutsam zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand zurückzugeben.


13. Haftung durch VEMIRA
13.1 VEMIRA haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Im Übrigen haftet VEMIRA nur wegen der schuldhaften Verletzung der wesentlichen Pflichten aus dem Vertrag.
13.3 Bei Mängeln am Mietobjekt stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offener Sachmängel sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb des auf den Übergabetag folgenden Kalendertages schriftlich per Post oder per E-Mail anzeigt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anzeige ist der Eingang bei VEMIRA.


 14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von VEMIRA (Stöcken 1, 58553 Halver).  
14.3 VEMIRA behält sich vor, die AGB jederzeit zu aktualisieren bzw. zu ändern.
14.4 Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14.5 Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.